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Was aktuell bewegt
Digitalisierung der Lehre
Spätestens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Digitalisierung der Lehre in den Hochschulen unbedingt erforderlich ist. Das Beschaffen von Softwarelösungen macht dabei nur den Anfang. Bandbreiten, Softwarelizenzen und Informationssicherheit sind weitere Themen, die betrachtet werden müssen. Das gilt auch für den Einsatz der dahinter liegenden Verwaltungs-IT. Die Hochschulen haben erkannt, dass neben der Anschaffung von Hardware und Software ausgereifte Umsetzungskonzepte gebraucht werden, die die Anforderungen von Studierenden und Lehrkräften fokussieren. Gern unterstützen wir Sie darin, Informationen und Lehrinhalte verlässlich und auf höchstem Niveau digital zur Verfügung stellen zu können.

Medienentwicklungsplanung und DigitalPakt

Die Digitalisierung von Schule zukunftsorientiert und nachhaltig voranzubringen ist unumgänglich – und gleichzeitig eine anspruchsvolle Aufgabe. Wichtige Eckpunkte markieren ihre teils auch trägerübergreifende IT-Strategie. Der DigitalPakt Schule eröffnet essenzielle Möglichkeiten der Finanzierung und ebnet damit umfangreicher digitaler Bildungsvermittlung den Weg.
Wir bieten seit Jahrzehnten kompetente Beratung in allen Themen einer fundierten Medienentwicklungsplanung. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Sie darin, den Einsatz von Medien in der Schule langfristig und nachhaltig zu steuern.
Durch den stetigen Dialog mit allen Mitwirkenden stellen wir sicher, dass verfügbare Ressourcen, Infrastrukturen, individuelle Rahmenbedingungen sowie pädagogische Anforderungen berücksichtigt werden. Beispiele für Ansätze, die wir verwenden, sind: Kreativmethoden, Befragungen, fachspezifische Interviews, Fokusgruppen, agiles/klassisches Programm- und Projektmanagement, Workshops, Impulsvorträge, Prozess- und Service Design.
Über aktuelle Projekte und interessante Themen rund um digitale Schule und Bildung informieren wir auch auf unserem Blog.
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Das in 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bund, Länder und Gemeinden Bürgerinnen und Bürgern ab 2022 mehr als 500 Verwaltungsleistungen digital zugänglich machen müssen. Das ist ein Meilenstein in der Entwicklung der digitalen Verwaltung – und stellt gleichzeitig in der Praxis eine große Herausforderung für Länder und Kommunen dar.
Diese besteht darin, dass die Vorschläge zur Umsetzung nach dem Prinzip „Einer für Alle“ von Bund und Ländern erarbeitet werden. Darin ist die Annahme enthalten, dass die einmalig für eine Aufgabenstellung erarbeitete Lösung für alle passt. Diese „one-size-fits-all-Lösungen“ müssen an die lokale Verwaltungsrealität angepasst werden. Wir unterstützen Sie dabei mithilfe von Prozessvisualisierungen, mit Analysen und effektivem Prozessmanagement. Wir begleiten Sie außerdem dabei, eigenständige Lösungen zur OZG-Umsetzung zu entwickeln. Ihre Anforderungen setzen wir mit Service Design, Prozessframeworks und Methoden der Organisationsentwicklung um.
